Bericht Dez. 2009 - Haenggi-Immobilien AG

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Bericht Dez. 2009

Publikationen
Schicksal der Liegenschaft in der Erbteilung

Befindet sich im Nachlass eine Liegen-schaft, stellt sich oft die Frage, was mit dieser geschehen soll. Am einfachsten ist es, wenn sich die Erben auf eine Lösung einigen, sei es, dass sie verkauft oder einem Erben zugeteilt wird. Was aber, wenn sich ein Erbe querstellt und seine Unterschrift zu jeder Lösung verweigert. Für diesen Fall bestimmt das Gesetz, dass die Liegenschaft bestmöglich zu verkaufen ist. Auf Verlangen eines Erben hat der Verkauf auf dem Wege der Versteigerung statt zu finden. Soll eine Versteigerung vermieden werden, ist eine Lösung testamentarisch zu treffen, in-dem der Erblasser Vorschriften erlässt, was mit der Liegenschaft zu geschehen hat (z. Bsp. Zuteilung an einen Erben zu einem bestimmten Preis oder Anordnung betreffend Verkauf).

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