Bericht Februar 2012
Publikationen
Kabelfernsehen – wer zahlt welche Gebühren?
Sie wollen fernsehen – dann drücken Sie an der Fernbedienung den Knopf „on“ und das gewünschte Bild erscheint! Doch bis Sie einen Sender empfangen können, müssen ein paar finanzielle Hürden gemeistert werden. Die meisten Mietwohnungen verfügen über einen Kabelfernsehanschluss. Bei der jüngeren Generation ist das herkömmliche Kabelfernsehen jedoch out. Sie bezieht Filme und Fernsehprogramme über andere Kanäle so zum Beispiel über das Internet. Hier muss aufgepasst werden, dass für den Medienkonsum nicht doppelt bezahlt wird!
Installations- und Anschlussgebühren
Die interne Liegenschaftsinstallation wird nicht vom Kabelfernsehbetreiber durchgeführt. In der Regel erteilt der Eigentümer den Auftrag an ein ortsansässiges Radio- und Fernsehgeschäft. Die Verkabelung bezw. der störungsfreie Empfang möglichst vieler Sender gilt heutzutage als Komfortsteigerung. Der Vermieter hat deshalb in jedem Fall die Möglichkeit, die Kabelanschluss-kosten als wertvermehrend zu betrachten.
Monatliche Kabelnetzgebühren
Bestehen Verträge zwischen dem Kabelnetzbetreiber und dem Vermieter, so werden die anfallenden Gebühren direkt beim Vermieter erhoben. Gemäss Art. 35 des Eidgenössischen Fernmeldegesetzes (FMG) dürfen dem Mieter keine Gebühren belastet werden, wenn er vor Mietbeginn diesen nicht benutzen will, ebenso keine, wenn er den Anschluss gekündigt hat. In den meisten Fällen werden die Kabelnetzgebühren über die Nebenkosten abgerechnet.
Wer bezahlt die Plombierungskosten?
Diese Frage wird vom FMG offen gelassen. Ist der Vermieter gemäss Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber zu Kostenübernahme verpflichtet, können diese Kosten auf den Mieter überwälzt werden, wenn der Anschluss während eines Mietverhältnisses vom Mieter gekündigt wird. Wird jedoch vor Mietbeginn auf den Anschluss verzichtet, können die Plombierungskosten dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden.
Empfang für Radio und Fernsehen
Unabhängig vom konkreten Anbieter und auch bei Empfang des Fernsehsignals über eine Aussen-, Zimmer- oder Parabolantenne sind jährlich Fernseh- und Radioempfangsgebühren dem Bund zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Billag AG direkt an den Mieter.