Bericht August 2015
Publikationen
Was heisst Nutzniessung?
Aus dem Wort „Nutzniessung“ hören wir das Wort „nutzen“ heraus. Sie können eine Sache nutzen, sind aber nicht Eigentümer. Klassische Nutzungsverträge sind die Miete und die Pacht.
Die Nutzniessung heisst, dass der überlebende Elternteil die Liegenschaft weiter bewohnen kann. Die Nutzniessung beinhaltet auch das Recht zur Vermietung. Der Mietzins gehört dem Nutzniesser, so ist es ihm erlaubt, die Liegenschaft – wenn sie zu gross geworden ist – zu vermieten, den Mietzins zu beziehen und in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Auch beim Eintritt in ein Altersheim steht der Mietzins weiterhin dem überlebenden Elternteil zu.
Der Nutzniesser hat aber auch für den Unterhalt und die Hypothekarzinsen der Liegenschaft aufzukommen, während Investitionen (zum Beispiel eine neue Heizung) durch den Eigentümer getragen werden.
Steuern
Direkte Bundessteuer:
Die Erträge werden durch den Nutzniesser zu 100 % als Einkommen besteuert.
Einkommenssteuer
Der Nutzniessungsertrag wird ebenfalls durch den Nutzniesser zu 100 % als Einkommen besteuert.
Vermögenssteuer
Das Nutzniessungsvermögen wird dem Nutzniesser zugerechnet. Er hat den vollen Wert des Nutzungsvermögens und nicht nur den kapitalisierten Wert zu versteuern.
Somit versteuert der Nutzniesser weiterhin das ganze Vermögen. Die Nachkommen sind also – obwohl sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, nicht mit Steuern belastet. Aus diesem Grunde treten viele Eltern die Liegenschaft bereits zu Lebzeiten ihren Kindern ab und behalten sich die Nutzniessung vor.